Bisherige Erfolge

1. "Rahmenverträge" durch Provinzial-Versicherung abgeschafft

In unserem Downloadbereich haben wir ein Schreiben der Provinzial Versicherung abgelegt, in dem ganz unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird, dass es keine Rahmenverträge mehr gibt und das die Leistungen nach ortsüblichen Preisen abgerechnet werden können.

 

2. Die Provinzial Versicherung hat sich gegenüber Herrn Roy verpflichtet, es zu unterlassen:

   a. ihren Kunden/Versicherungsnehmern und Handwerkern von der Beauftragung der Klägerin (Roy-Gruppe) abzuraten

   b.  ihren Kunden/Versicherungsnehmern und Handwerkern mitzuteilen, es sei im Rahmen des Versicherungsvertrages

       lediglich gestattet, bestimmte Unternehmen mit der Leckortung und/oder Gebäudetrocknung zu beauftragen

   c.  ihren Kunden/Versicherungsnehmern und Handwerkern die Beauftragung von bestimmten Unternehmen der

       Leckortung und/oder Gebäudetrocknung zu empfehlen, obwohl der Kunde den Wunsch äußert, ein Unternehmen

       eigener Wahl beauftragen zu wollen

   Auch wenn die obigen Unterlassungsverpflichtungen der Provinzial rein formell nur gegenüber der Roy-Gruppe einzu-

   halten sind, da solche Beschlüsse / Vergleiche nur zwischen den beiden am Verfahren beteiligten Personen (Firmen)

   gelten, so kann davon ausgegangen werden, dass die durch das Gericht festgestellten Grundsätze generell gelten.